Aus der Provinz in internationale Graffiti Magazine und die Köpfe von Hardcore Train Writers rund um den Globus: Amik ist seit Ende der 90iger Jahre weitherum ein Begriff. Mitte der Nullerjahre zog er sich von Graffiti zurück um in einer ganz anderen Disziplin einen steilen Aufstieg zu machen. Amik liebt es in der höchsten Liga zu spielen. Seit einigen Jahren ist er wieder in der Graffitiszene dabei und verblüfft uns immer wieder mit seinen neuen Bildern. Seht selbst.
Als wäre es erst gestern gewesen, so gut habe ich die Bilder noch im Kopf. 1991 kam ich an die Oberstufe. Ältere Schüler, andere Interessen, neue Inputs. Hip Hop war das Ding an Partys und draussen waren die eine Ecke und weiter hinten die Turnhalle bunt. Na gut, Schüler lässt man malen, war ja vorher auch schon so.
Wirklich gepeilt, dass das unerlaubt und mit Sprühdose angebracht wurde, erfuhr ich erst ein Jahr später durch einen neuen Mitschüler. Er zeigte mir seine Skizzen, Flyer und erzählte von Typen, die sich Decknamen zulegten und sich nachts raus schlichen und Wände anmalten. Ich war begeistert. Das wollte ich auch.
An Dosen zu kommen war das grösste Problem. In Aarau gab es lange keine Möglichkeiten und in die grossen Städte zu fahren lag nicht drin. Den Finger am Puls der Zeit, legte sich ein kleines Malergeschäft in der Altstadt Sparvar zu.
1995 war dann das geilste Jahr in unserem Provinznest. Untergrund Hip Hop Partys, es gab eine grosse Punkszene, leerstehende Häuser und Fabriken wurden besetzt. Alles schien möglich und alles wurde angemalt. Im darauffolgenden Jahr habe ich begonnen mich intensiv um das regionale Rollmaterial zu kümmern. SBA wurde gegründet und nochmal ein Jahr später ging ich auf Tour, u. a. Hamburg, und lernte zuerst RISE, POWS und etwas später BARS und PHORE kennen, welcher als einziger noch gut aktiv ist. Mit PHEN aus Fribourg war SBA im Grossraum Bern vertreten und so waren meine Besuche in der Hauptstadt, Fribourg und Thun auch präsenter.
Hamburg wurde indes gefühlt zu meiner zweiten Heimat und hat meinen Style geprägt. Sehr grafisch und sauber gehalten, die Farben spannend eingesetzt, die Buchstaben gut erkennbar und dominant.
Seit 2006 gehöre ich zudem Articulo 626 an. Ein Zusammenschluss spanischer und schweizerischen Writer.
Allem voran Fabrikationsstätten, je grösser umso besser. Alte verrostete Maschinen, spröde Wände mit Rissen, der Boden ächzte. Oder eben geräumte Gebäude, wo nachts noch weiter gemalt werden konnte, da der Kasten noch Strom hatte.
Der Reiz besteht in so vielen Komponenten. Fürs erste der Charme an sich, welcher von solchen Orten ausgeht. Es ist gross, es ist ruhig, es hat dutzende Spots – jeder etwas anders und eigen. Manche muss man erst freilegen oder Gestelle losschrauben. Diese Variationen von Spots innerhalb eines Areals haben irgendwann dazu geführt, dass ich seit Jahren nur noch Freestyle male. Mit der Zeit stellt sich so eine enorme Flexibilität ein und keine Stelle scheint mehr unmöglich, um seinen Namen zu hinterlassen.
Link Amik Instagram amik626
Martin Klaus von GWK LAW Rechtsanwälte beantwortet hier Fragen zu Graffiti und Recht.
Im Gesetz steht, dass Du bestrafst wirst, wenn Du eine fremde Sache beschädigst, zerstörst oder unbrauchbar machst. Eine solche Straftat heisst Sachbeschädigung. Aber was ist, wenn die Sache im Zeitpunkt der vermeintlichen Straftat bereits beschädigt, zerstört oder unbrauchbar war? Wenn Du auf dem Schrottplatz einer schrottreifen Karre eine zusätzliche Beule verpasst, ist das ja wohl we- niger schlimm als bei einem neuen Schlitten. Das Bundesgericht, das höchste Gericht der Schweiz, hatte vor über 25 Jahren (1994) zu entscheiden, wie das in Bezug auf eine bereits besprayte Wand aussieht.
Das Bundesgericht meinte damals, dass der Eigen- tümer der Wand unter anderem darüber bestim- men dürfe, ob diese verändert werden darf. Des- halb liege auch dann eine Sachbeschädigung vor, wenn eine bereits besprayte Wand übermalt wird. Aus diesem Grund wies das Gericht die Beschwer- de des Sprayers ab, der wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde.
Dieser Entscheid ist zwar schon eine Weile her und es gibt gute Gegenargumente gegen diese Sichtweise. Schliesslich kann ein neues Piece das Aussehen einer Wand ja sogar verbessern oder es ist dem Eigentümer eigentlich egal, wie die Wand aussieht. Unabhängig davon, wie fresh Dein Style ist, musst Du aber leider davon ausgehen, dass Du eine Sachbeschädigung begehst, wenn Du eine bereits besprayte Wand ohne Einverständnis des Eigentümers übermalst. Dafür kannst Du bestraft werden und je nachdem musst Du auch für die Reinigung der bereits besprayten Wand blechen. Hier solltest Du aber genau hinsehen und prüfen, ob Dir nicht zu viel in Rechnung gestellt wird. Bei Troubles hilft Dir das Legal Team vom Layup gerne weiter.
Link zu GWK LAW.