Ich bin beim Aufkleben eines Stickers angehalten worden, und der Polizist hat gemeint, das gebe eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Ist Stickern wirklich Sachbeschädigung?
Wie so oft: Es kommt drauf an. Was ist eine Sachbeschädigung überhaupt? Im Strafgesetzbuch steht, dass Du eine Sachbeschädigung dann begehst, wenn Du eine Sache beschädigst, zerstörst oder unbrauchbar machst.
Beschädigt muss aber nicht dasselbe wie kaputt heissen. Zur Annahme einer Sachbeschädigung kann es bereits ausreichen, wenn die Funktionsfähigkeit einer Sache beeinträchtigt ist, sie also nicht mehr oder nur beschränkt zum vorgesehenen Zweck brauchbar ist. Überklebst Du bspw. eine Windschutzscheibe eines Autos, bleibt die Scheibe zwar ganz, aber man sieht nicht mehr ganz durch sie hindurch und sollte das Auto je nachdem besser stehen lassen.
Wichtig sind zwei Aspekte. Nämlich wohin oder auf was Du den Sticker klebst und die Frage, ob der «Schaden» innerhalb kurzer Zeit und einfach beseitigt werden kann. Beim Überkleben eines Verkehrsschildes, einer Kamera oder eben einer Windschutzscheibe gilt die Funktionsfähigkeit durch einen Sticker aus rechtlicher Sicht eher als beeinträchtigt, als wenn Du in Deiner Lieblingsbar die Toilettentür dekorierst. Klebt der Sticker super gut oder hinterlässt nach der Entfernung Klebspuren, sieht die Sache anders aus, als wenn man ihn ohne Aufwand von Hand wieder abziehen kann. Als Faustregel gilt, je weniger die Funktionsfähigkeit durch den Sticker beeinträchtigt wird und je einfacher sich dieser entfernen lässt, desto höher wären Deine Chancen auf einen Freispruch.
Überklebst Du aber Verkehrsschilder, droht unter Umständen zusätzlicher Ärger. Im Strassengesetzbuch gibt es einen speziellen Straftatbestand, und zwar die «Beschädigung von Signalen». Lässt Du zudem noch die Abzugsfolie des Klebers auf den Boden fallen, hat das Gesetz auch darauf eine Antwort. Damit verstösst Du gegen das Abfallgesetz.
Beachte: Je nachdem, was auf dem Sticker zu sehen ist, kann bereits das Aufkleben eines Stickers zu erkennungsdienstlichen Massnahmen, d.h. der Abgabe von Fingerabdrücken, Fotos usw. führen, da die Polizei Deine Schuld mit Hilfe der Fingerabdrücke beweisen will.
Je nachdem, was Du wo beklebst und wie gut Dein Sticker klebt, ist das Risiko einer Verurteilung wegen einer Sachbeschädigung also höher oder kleiner – wenn Du Dich denn erwischen lässt.
Martin Klaus, gwk law Rechtsanwälte
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